Aktuelles

Richtfest

Mit großer Vorfreude sehnten wir den 24. März herbei. Petrus war uns wohlgesonnen und alles war gut organisiert, um die Corona-Richtlinien einzuhalten. So feierten wir also das Richtfest für unseren Anbau.

Aktuelle Mitteilung vom 22.03.2021

Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 19.3.2021 der Stadt Cottbus (https://www.cottbus.de) sind auch wir an die Regelungen gebunden.


Liebe Eltern des Kindergartens, des Hortes und der Schule!

Seit dieser Woche dürfen Kinder und Erwachsene unsere Einrichtungen nur noch mit bescheinigtem negativen Schnell- bzw. Selbsttest betreten.

Da uns die Selbsttests in der Schule noch nicht erreicht haben, muss vorerst die Testung in den städtischen Testzentren vorgenommen werden. Diese ist kostenfrei und ohne Voranmeldung möglich im:   - Testzentrum der Johanniter in der Welzower Straße
        - Testzentrum in der Alten Chemiefabrik, Parzellenstraße.
Sie erhalten dort eine Bescheinigung über das Testergebnis.

Ab Mittwoch sind der Kindergarten, der Hort und die Schule sowie deren Außengelände nur nach negativ bescheinigtem Testergebnis zu betreten. Die Bestätigung des negativen Selbsttests ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schüler:innen auszufüllen und in der Einrichtung abzugeben.

Für Eltern und Beschäftigte gilt, dass zwei Mal wöchentlich ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss. Für Kinder und Schüler:innen gilt momentan eine wöchentlich einmalige Testung. Für diese Woche ist das der Mittwoch Morgen, danach montags.

Für die Schule
Die Präsenzpflicht an der Schule ist momentan ausgesetzt, außer für die Abschlussklassen (12. und 13. Klasse). Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt. Informieren Sie die Schule formlos darüber, dass Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
Das gilt vorerst für diese Schulwoche.

Für den Hort und Kindergarten
Ein Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Klassen 1-6 umfasst auch einen Verzicht auf die Hort- und Kindergartenbetreuung.

Emsiges Treiben auf der Baustelle

Es wird gehämmert, geschraubt, gesägt, montiert, verlegt, installiert und zugepackt was das Zeug hält; ganz nach dem Motto: nicht kleckern, sondern klotzen.

Impflicht nach dem Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in Kita, Schule und Hort gehen, verpflichtend.

Ausführliche Informationen gibt es auch unter https://www.masernschutz.de/ 

Update: Unterricht Klasse 1 bis 6 ab 22. Februar 2021

Liebe Eltern,

 

auf der Grundlage der Eindämmungsverordnung vom 12.2.2021 dürfen ab Montag, dem 22.02.2021, die Klassen 1-6 wieder in den Präsenzunterricht.

 

Update: Informationen zum Schulunterricht

Liebe Schulgemeinschaft,

 

noch immer wird unser Schulleben von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus maßgeblich geprägt. Bis zum 14.2.2021, und eventuell noch darüber hinaus, wird ein Großteil des Unterrichts weiterhin über Online-Formate stattfinden. Hier die aktuellen Informationen zur derzeitigen Unterrichtssituation:

Aktuelle Information zur Notbetreuung

Aktuelle Information zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

 die Stadt Cottbus hat uns folgendes zur Notbetreuung ab dem 04. Januar 2021 mitgeteilt:

 

Mit den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist ab dem 04. Januar 2021 der Präsenzunterricht an Grundschulen untersagt und die Horte sind geschlossen.

 

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