Aktuelles

Präsenzpflicht ab der 9. Klasse

Ab Montag, 29. November 2021, wird die Schulpräsenzpflicht zum Teil aufgehoben.

Eine Zusammenfassung gibt es beim MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg), dort ist auch ein Brief an die Eltern vom 25.11.2021 hinterlegt.

Für unsere Schule bedeutet es, dass ab der 9. Klasse weiterhin die Präsenzpflicht gilt, bis zur 8. Klasse diese aufgehoben ist.

getippt für das Kollegium von Georg Küchler

Wie gehe ich vor, wenn der Schnelltest positiv ist?

- Es wird Montag, Mittwoch und Freitag zu Hause getestet.

- Die Teilnahme am Selbsttest ist verpflichtend.

- Sollte der Test positiv ausfallen, sind das Gesundheitsamt und die Schule sofort zu informieren.

- Der Schüler/die Schülerin kommen nicht in die Schule bis das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen entschieden hat.

- Ohne aktuellen negativen Test darf die Schule nicht betreten werden.

Mit diesem Vorgehen möchten wir den geordneten Schulbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten.

Um eine mögliche Verbreitung des Erregers nicht zu riskieren, bitten wir alle Familien auch Geschwisterkinder nicht in die Schule zu bringen, sollte es einen positiven Selbsttest innerhalb des Hausstandes geben. Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis.

Im Auftrag der Schulleitung und des Hygienebeauftragten

H. Wolkers und C. Unger

 

Dokumentation Selbsttests

 

Fördermittel für das Stallgebäude in Sielow

Am 18.10.2021 besuchte uns der Minister für Landwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Herr Axel Vogel.

Neue Beträge ab 01.08.2021

Liebe Eltern,

gemäß § 17 Abs. 3 KitaG des Landes Brandenburg ist über die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagesstätten mit der Stadt Cottbus als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätestens zum 31.07.2021 ein Einvernehmen herzustellen. Hierbei fanden die "Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen", beschlossen vom Jugendhilfeausschuss am 07.05.2019 sowie der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung der Fraktion "Unser Cottbus/FDP" ( https://session.cottbus.de/buerger/si0057.asp?__ksinr=295   Punkt Ö 8.1) zu den Elternbeiträge im Einstiegsbereich der Elternbeitragstabelle Berücksichtigung. Das Einvernehmen wurde mit Bescheid vom 28.07.2021 über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge hergestellt. Die überarbeitete Beitragsordnung und die Tabellen gelten ab dem 01.08.2021.

Beitragsordnung Kindertagesbetreuung

Elternbeitragstabelle Kindergarten ab August 2021

Elternbeitragstabelle Kleinkindstube ab August 2021

Elternbeitragstabellen Hort ab August 2021

Kindergartenordnung

Herzlichen Glückwunsch!

Herzlichen Glückwunsch an unsere Patenschule. Die Waldorfschule Zeuthen ist genehmigt und nimmt zum 01. August 2021 ihren Schulbetrieb mit einer 1. Klasse auf. Alle guten Wünsche zum Schulstart!

Hörspiel "Zug des Lebens"

Die 12. Klasse hat ihr diesjähriges Klassenspiel Corona-bedingt, mit vielen Bemühungen und noch viel mehr Eifer, in ein Hörspiel umgewandelt.

Alle, die Interesse an der CD haben, können diese für 10,00€ im Schulbüro erwerben.

Aktuelle Mitteilung vom 22.03.2021

Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 19.3.2021 der Stadt Cottbus (https://www.cottbus.de) sind auch wir an die Regelungen gebunden.


Liebe Eltern des Kindergartens, des Hortes und der Schule!

Seit dieser Woche dürfen Kinder und Erwachsene unsere Einrichtungen nur noch mit bescheinigtem negativen Schnell- bzw. Selbsttest betreten.

Da uns die Selbsttests in der Schule noch nicht erreicht haben, muss vorerst die Testung in den städtischen Testzentren vorgenommen werden. Diese ist kostenfrei und ohne Voranmeldung möglich im:   - Testzentrum der Johanniter in der Welzower Straße
        - Testzentrum in der Alten Chemiefabrik, Parzellenstraße.
Sie erhalten dort eine Bescheinigung über das Testergebnis.

Ab Mittwoch sind der Kindergarten, der Hort und die Schule sowie deren Außengelände nur nach negativ bescheinigtem Testergebnis zu betreten. Die Bestätigung des negativen Selbsttests ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schüler:innen auszufüllen und in der Einrichtung abzugeben.

Für Eltern und Beschäftigte gilt, dass zwei Mal wöchentlich ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss. Für Kinder und Schüler:innen gilt momentan eine wöchentlich einmalige Testung. Für diese Woche ist das der Mittwoch Morgen, danach montags.

Für die Schule
Die Präsenzpflicht an der Schule ist momentan ausgesetzt, außer für die Abschlussklassen (12. und 13. Klasse). Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt. Informieren Sie die Schule formlos darüber, dass Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
Das gilt vorerst für diese Schulwoche.

Für den Hort und Kindergarten
Ein Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Klassen 1-6 umfasst auch einen Verzicht auf die Hort- und Kindergartenbetreuung.

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