vom 06.06.2021
Wie sagt ein Sprichwort so schön: Alles neu macht der Mai. Das galt besonders für unseren Schulanbau.
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vom 04.06.2021
Liebe Eltern,
da ab dieser Woche endlich wieder der Regelbetrieb (unter Pandemiebedingungen) im Hort stattfindet und alle Kinder den Hort besuchen dürfen, werden ab Juni die Elternbeiträge für den Hort wieder regulär eingezogen.
Gleiches gilt auch für die Kindergartenbeiträge, da die Landesregierung nicht länger an ihrem Appell festhält, die Kinder von zu Hause aus zu betreuen.
Die ausstehenden Hort- und Kitabeiträge für Mai, werden in der 23. Kalenderwoche eingezogen.
Durch die zwei Wochen Lockdown, vom 26. April bis zum 9. Mai, zahlen nur diejenigen Eltern Beiträge, deren Kinder in der Notbetreuung waren. Alle anderen, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten und Ihre Kinder zu Hause betreuten, werden für den gesamten Monat Mai vom Beitrag befreit (laut 2. Richtlinie Elternbeitrag Corona).
vom 01.04.2021
Mit großer Vorfreude sehnten wir den 24. März herbei. Petrus war uns wohlgesonnen und alles war gut organisiert, um die Corona-Richtlinien einzuhalten. So feierten wir also das Richtfest für unseren Anbau.
vom 22.03.2021
Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 19.3.2021 der Stadt Cottbus (https://www.cottbus.de) sind auch wir an die Regelungen gebunden.Liebe Eltern des Kindergartens, des Hortes und der Schule!Seit dieser Woche dürfen Kinder und Erwachsene unsere Einrichtungen nur noch mit bescheinigtem negativen Schnell- bzw. Selbsttest betreten. Da uns die Selbsttests in der Schule noch nicht erreicht haben, muss vorerst die Testung in den städtischen Testzentren vorgenommen werden. Diese ist kostenfrei und ohne Voranmeldung möglich im: - Testzentrum der Johanniter in der Welzower Straße - Testzentrum in der Alten Chemiefabrik, Parzellenstraße.Sie erhalten dort eine Bescheinigung über das Testergebnis.Ab Mittwoch sind der Kindergarten, der Hort und die Schule sowie deren Außengelände nur nach negativ bescheinigtem Testergebnis zu betreten. Die Bestätigung des negativen Selbsttests ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schüler:innen auszufüllen und in der Einrichtung abzugeben.Für Eltern und Beschäftigte gilt, dass zwei Mal wöchentlich ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss. Für Kinder und Schüler:innen gilt momentan eine wöchentlich einmalige Testung. Für diese Woche ist das der Mittwoch Morgen, danach montags.Für die SchuleDie Präsenzpflicht an der Schule ist momentan ausgesetzt, außer für die Abschlussklassen (12. und 13. Klasse). Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt. Informieren Sie die Schule formlos darüber, dass Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.Das gilt vorerst für diese Schulwoche.Für den Hort und KindergartenEin Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Klassen 1-6 umfasst auch einen Verzicht auf die Hort- und Kindergartenbetreuung.
vom 08.03.2021
Es wird gehämmert, geschraubt, gesägt, montiert, verlegt, installiert und zugepackt was das Zeug hält; ganz nach dem Motto: nicht kleckern, sondern klotzen.
vom 25.02.2021
Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in Kita, Schule und Hort gehen, verpflichtend.
Ausführliche Informationen gibt es auch unter https://www.masernschutz.de/
vom 16.02.2021
auf der Grundlage der Eindämmungsverordnung vom 12.2.2021 dürfen ab Montag, dem 22.02.2021, die Klassen 1-6 wieder in den Präsenzunterricht.
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