vom 14.04.2021
Liebe Eltern,
nach den Osterferien mussten wir ab Klasse 7 leider wieder in den Distanzunterricht gehen.
Sie wurden dazu von Ihren Lehrer:innen informiert. Lediglich die Klassen 1-6 (Primarstufe) und unsere Abschlussklassen dürfen am Präsenzunterricht unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes teilnehmen.
Ab dem 19.04.2021 sind wir zusätzlich verpflichtet, das Testkonzept des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auch an unserer Schule umzusetzen.
An zwei nicht aufeinander folgenden Tagen in der Woche müssen alle Schüler:innen und Beschäftigte der Schule eine negative SARS-CoV-2 Testbescheinigung, die nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
Jeweils montags und donnerstags geben Sie Ihrem Kind die Erklärung über ein negatives Testergebnis mit in die Schule. Sollte kein Testergebnis vorliegen, darf Ihr Kind die Schule nicht betreten und wird nach Hause geschickt.
Schüler:innen der Klassen 1-6 benötigen dafür das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Betretungsverbot gemäß § 17a der 7. Eindämmungsverordnung
Freundliche Grüße,
die Schulleitung und der Hygienebeauftragte
vom 07.04.2021
aus aktuellem Anlass möchten wir grundlegend klarstellen:
Wir distanzieren uns als Schulleitungskreis ausdrücklich von jeglichen extremistischen, fremdenfeindlichen, demagogischen Gesinnungen. Als Schulleitung stehen wir für eine freiheitliche Grundordnung, die Achtung aller Menschenrechte und das anthroposophische Menschenbild. Wir arbeiten aktiv gegen Diskriminierungen und Verleumdungen jeder Art.
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vom 01.04.2021
SchnuppernäschenAnita Menger
Schnuppernäschen, kleines Häschensiehst die Weidenkätzchen blühnund legst uns zum FrühlingsfestEier, Häschen, Osternestgut versteckt ins frische Grün.
Wir wünschen allen ein wunderschönes Osterfest und sonnige Feiertage.
Mit großer Vorfreude sehnten wir den 24. März herbei. Petrus war uns wohlgesonnen und alles war gut organisiert, um die Corona-Richtlinien einzuhalten. So feierten wir also das Richtfest für unseren Anbau.
vom 22.03.2021
Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 19.3.2021 der Stadt Cottbus (https://www.cottbus.de) sind auch wir an die Regelungen gebunden.Liebe Eltern des Kindergartens, des Hortes und der Schule!Seit dieser Woche dürfen Kinder und Erwachsene unsere Einrichtungen nur noch mit bescheinigtem negativen Schnell- bzw. Selbsttest betreten. Da uns die Selbsttests in der Schule noch nicht erreicht haben, muss vorerst die Testung in den städtischen Testzentren vorgenommen werden. Diese ist kostenfrei und ohne Voranmeldung möglich im: - Testzentrum der Johanniter in der Welzower Straße - Testzentrum in der Alten Chemiefabrik, Parzellenstraße.Sie erhalten dort eine Bescheinigung über das Testergebnis.Ab Mittwoch sind der Kindergarten, der Hort und die Schule sowie deren Außengelände nur nach negativ bescheinigtem Testergebnis zu betreten. Die Bestätigung des negativen Selbsttests ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schüler:innen auszufüllen und in der Einrichtung abzugeben.Für Eltern und Beschäftigte gilt, dass zwei Mal wöchentlich ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss. Für Kinder und Schüler:innen gilt momentan eine wöchentlich einmalige Testung. Für diese Woche ist das der Mittwoch Morgen, danach montags.Für die SchuleDie Präsenzpflicht an der Schule ist momentan ausgesetzt, außer für die Abschlussklassen (12. und 13. Klasse). Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt. Informieren Sie die Schule formlos darüber, dass Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.Das gilt vorerst für diese Schulwoche.Für den Hort und KindergartenEin Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Klassen 1-6 umfasst auch einen Verzicht auf die Hort- und Kindergartenbetreuung.
vom 18.03.2021
Liebe Schulgemeinschaft,leider müssen jetzt auch wir Euch über diesen Weg kontaktieren. Wir hoffen es wird das vorerst letzte Mal sein. Wir haben uns dem Problem angenommen und geplant im nächsten Rundbrief dazu eine Stellungnahme abzugeben. Die Frequenz der neuen Beiträge zwingt uns nun diesen schiefen Chor hoffentlich hiermit zum Verstimmen zu bringen. weiter
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