Freie Waldorfschule Cottbus

Wir freuen uns, das Sie Ihr Kind in der Freien Waldorfschule Cottbus anmelden möchten. Nachfolgend finden Sie wichtige Infos zur Anmeldung für Schulanfänger und Quereinsteiger.

Schulreife

Die Freie Waldorfschule Cottbus schult Kinder in die 1. Klasse ein, wenn sie schulreif sind.

Wann der Schritt vom vorschulisch-nachahmenden zum schulisch-angeleiteten Lernen für das einzelne Kind richtig und notwendig ist, hängt nicht nur von seinem Alter ab. Entscheidend sind vielmehr auch sein seelischer und körperlicher Entwicklungsstand, den es festzustellen gilt. Dafür gibt es ein Einschulungsgremium, das durch Einschulungsuntersuchungen sowie ausführliche Gespräche mit den Eltern und den ErzieherInnen des Kindergartens jeweils individuell überlegt, ob im Sommer die Schulreife erreicht sein wird.

Falls Sie an einer Einschulung Ihres Kindes in die Waldorfschule interessiert sind, so ist der erste Schritt eine möglichst frühzeitige schriftliche Anmeldung.

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Wenn Sie Ihr Kind für die 1. Klasse an unserer Schule anmelden wollen, so tun Sie das bis zum 30. September vor dem Kalenderjahr, indem das Kind schulpflichtig wird. Für unsere Schuleingangsklasse gilt ebenfalls dieser Termin als Anmeldeschluss. (Informationen zu unserer Schuleingangsklasse finden Sie hier)

Zum Aufnahmeantrag gehört ein interner Fragebogen zur Entwicklung Ihres Kindes, der aus Gründen des Datenschutzes nicht ins Netz gestellt werden darf. Der diesbezügliche Fragebogen wird Ihnen schriftlich zugestellt und wir bitten Sie, diesen spätestens zum Aufnahmetag mitzubringen.

Zudem benötigen wir die Bescheinigung über die schulärztliche Untersuchung und für Eltern, die in Brandenburg leben, die Feststellung des Sprachstandes des Kindes. Diese Bescheinigung wird vom Kindergarten ausgestellt. Sollten genannte Dokumente zum Aufnahmetag noch nicht vorliegen, geben Sie diese nach Erhalt bitte umgehend im Schulbüro ab.

Den Termin für das Aufnahmegespräch erhalten Sie per Post. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Der Tag der Aufnahme

Am Aufnahmetag kommen Sie mit Ihrem Kind zum genannten Zeitpunkt in die Schule. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, wenn das nicht möglich ist.

Es gibt sowohl ein Gespräch mit Ihnen als Eltern als auch eine Beschäftigung von unserer Seite aus mit Ihrem Kind. Hier betrachten wir anhand verschiedener Übungen dessen Stand der Entwicklung hinsichtlich der Schulreife. Im Elterngespräch interessiert uns vor allem, welche Erwartungen Sie an uns haben. Bitte stellen Sie viele Fragen!

Entscheidung über die Aufnahme

Die Entscheidung über die Einschulung Ihres Kindes trifft der Aufnahmekreis. Wir betrachten noch einmal jedes Kind anhand der Aufnahmeunterlagen intensiv.

Quereinsteiger

Auch in höhere Klassen können noch Kinder aufgenommen werden. Alle weiteren Fragen klären wir gern im Gespräch.

Rechtliches und finanzielles

Bekommen Sie die schriftliche Zusage, dass Ihr Kind aufgenommen wird, melden Sie sich bitte umgehend im Schulbüro, um den Schulvertrag abzuschließen.

Mit der Geschäftsführung werden alle finanziellen Dinge geklärt. Die Berechnung des Schulgeldes sowie des Hortbeitrages erfolgt nach dem Einkommen der Eltern. 

Sie können den Vertrag auch in unserem Büro abholen oder via E-Mail oder Telefon anfordern.

Eine volle Finanzierung unserer Schule aus Steuermitteln über Land und Kommune ist nicht gegeben. Beiträge der Eltern müssen hier ausgleichend helfen. Eventuell vorhandene oder auftretende finanzielle Probleme der Eltern sind aber kein Ausschlussgrund für eine Aufnahme an unsere Schule. Auch in schwierigen Fällen wurde innerhalb der Solidargemeinschaft bisher immer eine Lösung gefunden.


Betreuung im Hort

Damit Ihr Kind in unserem Hort betreut werden kann, müssen Sie zunächst den Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung (siehe unten) stellen und dabei Ihren Betreuungsbedarf nachweisen, sollte dieser 4 Stunden überschreiten. Sobald Sie die Bescheinigung über die Bedarfsanerkennung vom Jugendamt erhalten haben, lassen Sie uns diese bitte zukommen, damit wir den Betreuungsvertrag abschließen können. Grundsätzlich wird eine Bewilligung nur bis zum Ende der 4. Klasse erteilt. Für ergänzende Betreuung in der 5. und 6. Klasse müssen neue Anträge gestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne gültigen Betreuungsbescheid Ihr Kind nach 12:30 Uhr nicht betreuen können bzw. dürfen.

Es gilt unsere aktuelle Beitragsordnung. Die entsprechenden Beiträge für den Hort können Sie in unserer Beitragstabelle nachlesen (siehe "Dokumente & Downloads)

 

Dokumente & Downloads

Aufnahmeantrag für die Schule | pdf, 0.44 MB

Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

Verlinkte PDF vom Jugendamt Stadt Cottbus

Um unsere Website so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, verwenden wir Cookies. weitere Informationen | alle Cookies ablehnen