Aktuelle Information zur Notbetreuung

Eine Notbetreuung für schulpflichtige Kinder der

 

1 bis 4. Klasse

ist für die Zeit des regulären Unterrichts am Vormittag (Schule) und für die Zeit der Hortbetreuung am Nachmittag (Hort) vorzuhalten.

Kinder der

 

  • 5 und 6. Klasse

haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personenberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

 

Sofern Ihre berufliche/n Tätigkeit/en dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen ist/sind und Sie absehbar ab dem 4. Januar 2021 eine Notbetreuung für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen, bitten wir Sie, den Antrag auf Notbetreuung auszufüllen und die Bestätigung Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeber einzuholen. Den ausgefüllten Antrag mit der Arbeitgeberbestätigung reichen Sie bitte ggf. vorab per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein. Um eine schnelle Bearbeitung und Bescheiderteilung vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Ihre Antragsdaten gut lesbar und vollständig sind. Den Bescheid zur Bewilligung der Notbetreuung muss im Hort vorgelegt werden. Bitte informieren Sie vorab den Hort über Ihren Bedarf.

 

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