Notbetreuung der Kinder in Hort und Kindergarten

Liebe Eltern,
die Stadt Cottbus hat durch eine Allgemeinverfügung am 16. März 2020 die Notbetreuung der Kinder in Hort und Kindergarten geregelt.

Danach müssen die Eltern, die eine Notbetreuung wünschen, dies gegenüber ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Arbeitgeber legen fest, welche ausgewählten Mitarbeiter*innen für den Betrieb unerlässlich sind. Der Arbeitgeber füllt das Formular aus und erteilt die Berechtigung, das Kind im Notbetrieb des Kindergartens oder Hortes betreuen zu lassen.

Die entsprechenden Anträge sind durch die jeweilige Geschäftsleitung des Unternehmens auf einem Formular der Stadt Cottbus auszufüllen. Die Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten diese Berechtigung erteilen wollen und noch nicht über die entsprechenden Informationen und Antragsunterlagen verfügen, wenden sich an den Verwaltungsstab der Stadt Cottbus:

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Mit freundlichem Gruß
Thomas Harting

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