Information an unsere Eltern

Kindergarten und Hort bleiben weiterhin geschlossen. Es gibt eine Notbetreuung. Die Notbetreuung ist vorgesehen für Kinder:

  • 1) Deren beide Eltern in der kritischen Infrastruktur* arbeiten
  • 2) Ein-Elternteil in der kritischen Infrastruktur* arbeitetet

Der Bereich der kritischen Infrastruktur ist ausgeweitet worden.

  • 3) Von Alleinerziehenden, die nicht in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, soweit eine häusliche oder sonstige Betreuung nicht organisiert werden kann.

Eltern zu 1) und 2) erhalten über ihren Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung. Alleinerziehende müssen auf dem angefügten Formular glaubhaft bestätigen, dass eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Diese Bescheinigungen sind im Kindergarten oder Hort vorzulegen.

Formular: Bestätigung durch die/den Anspruchsberechtigten für die Betreuung in den Einrichtungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz

 

* Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen: 

  • a) im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
  • b) als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
  • c) zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • d) bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • e) der Rechtspflege und Steuerberaterwesen (inkl. deren Mitarbeitern)
  • f) im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
  • g) der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • h) der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
  • i) als Lehrerin oder Lehrer für zugelassenen Unterricht (Ziffer 2), für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • j) der Medien (incl. Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • k) in der Veterinärmedizin,
  • l) für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • m) Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

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